Unsere Dienstleistungen im Überblick
Unfallgutachten
Ein Unfallgutachten ist die Voraussetzung für die Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung. Es dokumentiert die notwendigen Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert u. ggf. den Restwert des verunfallten Fahrzeuges. Zusammen mit der Fotoanlage dient es der auch der Beweissicherung.
Wertgutachten
Mit einem Wertgutachten bekommen Sie einen zuverlässigen, individuellen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs.
Der ermittelte Fahrzeugwert ist eine neutrale Verhandlungsgrundlage - wir kalkulieren nach klar festgelegten Kriterien, wenn möglich edv-unterstützt mit dem Kalkulationsprogramm DAT. Auch wenn Sie ein Firmenfahrzeug aus dem Betriebsvermögen herauskaufen möchten, sind unsere Wertgutachten dafür die Grundlage.
Gebrauchtwagengutachten
KÜSPlus ist ein detaillierter Zustandsbericht für einen Gebrauchtwagen. Neutral und objektiv werden genau festgelegte Punkte auf ihren Zustand überprüft. Der allgemeine Pflege- und Erhaltungszustand, Gebrauchs- u. Verschleißspuren, Beschädigungen, reparierte Vorschäden, Reparaturlackierungen, sowie der optische Gesamteindruck werden im Rahmen des Gebrauchtwagengutachtens überprüft und dokumentiert.
Oldtimer Kurzgutachten zur Einstufung
Die Kurzbewertung beruht auf einer groben, äußerlichen Inaugenscheinnahme durch den anerk. Sachverständigen. Die Kurzbewertung dient nur zur Versicherungseinstufung und ist nicht für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges geeignet.
Reparaturkostenkalkulation
Eine Reparaturkostenkalkulation von einem Kfz-Sachverständigen erhält man ab 50,00 EUR (zzgl. MwSt.). Die Reparaturkosten-Kalkulation wird grundsätzlich vom Geschädigten/Auftraggeber bezahlt. Mit einer Reparaturkosten-Kalkulation eines anerk. Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite, dass alle Fahrzeugschäden genau festgestellt wurden.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag erstellen wir Ihnen bis zu einer Schadenhöhe von ca. 1.000,00 Euro. Der Kostenvoranschlag samt Beweisfotoanlage von einem Kfz-Sachverständigen ist bei uns ab 60,00 EUR (zzgl. MwSt.) erhältlich. Der Kostenvoranschlag wird in der Regel vom Geschädigten/Auftraggeber bezahlt. Dieser bekommt die Aufwendungen ggf. vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zurückerstattet.
Mit einem Kostenvoranschlag eines anerk. Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite, dass alle Fahrzeugschäden genau festgestellt und ordentliche Beweisfotos gefertigt wurden. Er dient auch der Beweissicherung.
Beweissicherungsgutachten
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und sie haben den Verdacht, dass Ihnen ein Unfall verschwiegen wurde? Sie hatten Ihr Fahrzeug zur Reparatur und sind mit dem Resultat nicht zufrieden? Sie haben eine Beschädigung am Fahrzeug, doch der Verursacher ist auf und davon?
Wir erstellen Ihnen ein aussagekräftiges, professionelles Beweissicherungsgutachten, in dem wir den IST-Zustand des Fahrzeugs genauestens dokumentierten. Unser Beweissicherungsgutachten dient Ihnen als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, dient das qualifizierte Beweissicherungsgutachten als Grundlage und Beweismittel für Ihren Juristen.
Gasprüfung G 607
Als anerk. Sachkundige für Flüssiggasanlagen überprüfen wir Ihre Flüssiggasanlage in Straßenfahrzeugen, Anhängern, Wohnmobilen, Wohnwagen, Caravan, Mobilheimen, Falt- und Klappanhängern nach DIN EN 1949 und DVGW-Arbeitsblatt G 607.
Änderungsabnahmen*
Individuell, kreativ und exklusiv: Ein Auto, das es so kein zweites Mal gibt, wünschen sich viele – egal ob Tieferlegung, Alufelgen mit Breitreifen oder der Einsatz von getönten Scheiben. Doch An- und Umbauten erfordern sogenannte Änderungsabnahmen nach §19.3 StVZO. Diese führen wir als amtl. anerk. Prüfingenieure der KÜS nach Vorlage eines Teilegutachtens, oder einer ABE (Allg. Betriebserlaubnis) gern durch.
Hauptuntersuchung („TÜV“)*
Ein neuer PKW muss erst nach 36 Monaten vorgeführt werden, ab der zweiten HU jedoch alle 24 Monate. Taxis und Mietwagen unterliegen einer größeren Beanspruchung und sind daher alle 12 Monate fällig. Motorräder müssen alle 24 Monate zur HU. Diese führen wir als amtl. anerk. Prüfingenieure der KÜS gern für Ihre Fahrzeuge durch.
Oldtimerabnahme / H-Zulassung*
Das H-Kennzeichen bringt interessante Privilegien mit sich und verlangt bestimmte Voraussetzungen. Wir beraten und erstellen als amtl. anerk. Püfingenieure der KÜS gern für Sie die Dokumente.
Einzelbegutachtungen- nach §21 StVZO
- nach §13 EG-FGV
- nach Artikel 44/45 der EU(VO) 2018/858
Bei Kombinationen von technischen Änderungen mit gegenseitiger Beeinflussung, wie z.B. dem Anbau einer Spurverbreiterung in Verbindung mit einer Fahrwerkstieferlegung, oder anderen aufwändigeren Umbaumaßnahmen oder auch beim Import von Fahrzeugen aus dem Ausland, die nicht nach europäischem Recht geprüft sind, z.B. Fahrzeuge aus den USA, ist es oftmals erforderlich, ein Gutachten nach §21 StVZO zu erstellen, um es hier in Betrieb nehmen zu können.
Auch bei einzeln zu genehmigenden Fahrzeugen, oder Fahrzeugen, die in einem weiteren Produktionsschritt vervollständigt werden, z.B. Wohnmobil- oder LKW-Aufbauten, können wir Ihnen mit der Erstellung der Genehmigung weiterhelfen.
*= amtl. geregelter Bereich; wir prüfen als Prüfingenieure der amtl. anerk. Überwachungsorganisation KÜS e. V.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Unfallgutachten
- Wertgutachten
- Gebrauchtwagengutachten
- Oldtimer Kurzgutachten zur Einstufung
- Reparaturkostenkalkulation
- Kostenvoranschlag
- Beweissicherungsgutachten
- Gasprüfung G 607
Amtl. geregelter Bereich
- Änderungsabnahmen
- Hauptuntersuchung („TÜV“)
- Oldtimerabnahme / H-Zulassung
Unfallgutachten
Ein Unfallgutachten ist die Voraussetzung für die Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung. Es dokumentiert die notwendigen Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert u. ggf. den Restwert des verunfallten Fahrzeuges. Zusammen mit der Fotoanlage dient es der auch der Beweissicherung.
Wertgutachten
Mit einem Wertgutachten bekommen Sie einen zuverlässigen, individuellen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs.
Der ermittelte Fahrzeugwert ist eine neutrale Verhandlungsgrundlage - wir kalkulieren nach klar festgelegten Kriterien, wenn möglich edv-unterstützt mit dem Kalkulationsprogramm DAT. Auch wenn Sie ein Firmenfahrzeug aus dem Betriebsvermögen herauskaufen möchten, sind unsere Wertgutachten dafür die Grundlage.
Gebrauchtwagengutachten
KÜSPlus ist ein detaillierter Zustandsbericht für einen Gebrauchtwagen. Neutral und objektiv werden genau festgelegte Punkte auf ihren Zustand überprüft. Der allgemeine Pflege- und Erhaltungszustand, Gebrauchs- u. Verschleißspuren, Beschädigungen, reparierte Vorschäden, Reparaturlackierungen, sowie der optische Gesamteindruck werden im Rahmen des Gebrauchtwagengutachtens überprüft und dokumentiert.
Oldtimer Kurzgutachten zur Einstufung
Die Kurzbewertung beruht auf einer groben, äußerlichen Inaugenscheinnahme durch den anerk. Sachverständigen. Die Kurzbewertung dient nur zur Versicherungseinstufung und ist nicht für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges geeignet.
Reparaturkostenkalkulation
Eine Reparaturkosten-Kalkulation erstellen wir Ihnen bis zu einer Schadenhöhe von ca. 1.000,00 Euro. Eine Reparaturkosten-Kalkulation von einem KFZ Sachverständigen kostet nur 45,00 Euro (zzgl. MwSt.). Die Reparaturkosten-Kalkulation wird grundsätzlich vom Geschädigten/Auftraggeber bezahlt. Mit einer Reparaturkosten-Kalkulation eines anerk. Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite, dass alle Fahrzeugschäden genau festgestellt wurden.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag erstellen wir Ihnen bis zu einer Schadenhöhe von ca. 1.000,00 Euro. Der Kostenvoranschlag samt Beweisfotoanlage von einem KFZ Sachverständigen kostet bei uns lediglich 60,00 Euro (zzgl. MwSt.). Der Kostenvoranschlag wird in der Regel vom Geschädigten/Auftraggeber bezahlt. Dieser bekommt die Aufwendungen ggf. vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zurückerstattet.
Mit einem Kostenvoranschlag eines anerk. Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite, dass alle Fahrzeugschäden genau festgestellt und ordentliche Beweisfotos gefertigt wurden. Er dient auch der Beweissicherung.
Beweissicherungsgutachten
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und sie haben den Verdacht, dass Ihnen ein Unfall verschwiegen wurde? Sie hatten Ihr Fahrzeug zur Reparatur und sind mit dem Resultat nicht zufrieden? Sie haben eine Beschädigung am Fahrzeug, doch der Verursacher ist auf und davon?
Wir erstellen Ihnen ein aussagekräftiges, professionelles Beweissicherungsgutachten, in dem wir den IST-Zustand des Fahrzeugs genauestens dokumentierten. Unser Beweissicherungsgutachten dient Ihnen als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, dient das qualifizierte Beweissicherungsgutachten als Grundlage und Beweismittel für Ihren Juristen.
Gasprüfung G 607
Als anerk. Sachkundige für Flüssiggasanlagen überprüfen wir Ihre Flüssiggasanlage in Straßenfahrzeugen, Anhängern, Wohnmobilen, Wohnwagen, Caravan, Mobilheimen, Falt- und Klappanhängern nach DIN EN 1949 und DVGW-Arbeitsblatt G 607.
Änderungsabnahmen*
Individuell, kreativ und exklusiv: Ein Auto, das es so kein zweites Mal gibt, wünschen sich viele – egal ob Tieferlegung, Alufelgen mit Breitreifen oder der Einsatz von getönten Scheiben. Doch An- und Umbauten erfordern sogenannte Änderungsabnahmen nach §19.3 StVZO. Diese führen wir als amtl. anerk. Prüfingenieure der KÜS nach Vorlage eines Teilegutachtens, oder einer ABE (Allg. Betriebserlaubnis) gern durch.
Hauptuntersuchung („TÜV“)*
Ein neuer PKW muss erst nach 36 Monaten vorgeführt werden, ab der zweiten HU jedoch alle 24 Monate. Taxis und Mietwagen unterliegen einer größeren Beanspruchung und sind daher alle 12 Monate fällig. Motorräder müssen alle 24 Monate zur HU. Diese führen wir als amtl. anerk. Prüfingenieure der KÜS gern für Ihre Fahrzeuge durch.
Oldtimerabnahme / H-Zulassung*
Das H-Kennzeichen bringt interessante Privilegien mit sich und verlangt bestimmte Voraussetzungen. Wir beraten und erstellen als amtl. anerk. Püfingenieure der KÜS gern für Sie die Dokumente.
Einzelbegutachtungen- nach §21 StVZO
- nach §13 EG-FGV
- nach Artikel 44/45 der EU(VO) 2018/858
Bei Kombinationen von technischen Änderungen mit gegenseitiger Beeinflussung, wie z.B. dem Anbau einer Spurverbreiterung in Verbindung mit einer Fahrwerkstieferlegung, oder anderen aufwändigeren Umbaumaßnahmen oder auch beim Import von Fahrzeugen aus dem Ausland, die nicht nach europäischem Recht geprüft sind, z.B. Fahrzeuge aus den USA, ist es oftmals erforderlich, ein Gutachten nach §21 StVZO zu erstellen, um es hier in Betrieb nehmen zu können.
Auch bei einzeln zu genehmigenden Fahrzeugen, oder Fahrzeugen, die in einem weiteren Produktionsschritt vervollständigt werden, z.B. Wohnmobil- oder LKW-Aufbauten, können wir Ihnen mit der Erstellung der Genehmigung weiterhelfen.
*= amtl. geregelter Bereich; wir prüfen als Prüfingenieure der amtl. anerk. Überwachungsorganisation KÜS e. V.
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