Schadengutachten von amtlich anerkannten Kfz-Prüfingenieuren

Schadengutachten

Gern erstellen wir Ihnen in unserem Kfz-Sachverständigenbüro in Düsseldorf – quasi kostenfrei – ein Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall. „Quasi kostenfrei“ ist die Erstellung dieses Gutachtens, da die Versicherung des Schuldigen/Verursachers die Kosten für das Schadengutachten übernimmt.

Sofern Sie keine Schuld an dem Verkehrsunfall haben und ein sichtbarer Schaden entstanden ist, sollten Sie unverzüglich, das heißt sofort, ein Schadengutachten erstellen lassen. Vermeiden Sie auf diese Weise einen zu niedrigen Auszahlungsbetrag oder Reparaturarbeiten, die nicht ausreichend sind.

Kommen Sie auch bei vermeintlich kleinen Beschädigungen zur kostenlosen Kontrolle. Wir heben Ihr Fahrzeug kurz an und schauen, ob wirklich unter der Stoßfängerverkleidung nichts deformiert ist. Sollte ein Schaden unter 1.000,00 EUR vorliegen (so genannter „Bagatellschaden“) erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag mit aussagekräftigen Fotos, der i. d. R. auch von der Versicherung übernommen wird.

Unser Vorgehen bei der Erstellung eines Schadengutachtens

  • Es ereignet sich ein Verkehrsunfall. Je nach Möglichkeit fahren wir als Kfz-Gutachter direkt zu Ihnen u. Ihrem beschädigten Fahrzeug, oder Sie kommen zu uns.
  • Wir fotografieren und dokumentieren den oder die Schäden an Ihrem Fahrzeug. Dabei gehen wir möglichst akribisch und präzise vor. Wenn nötig demontieren wir auch Anbauteile um „verdeckte Beschädigungen“ auszuschließen. Wir sind sehr darauf bedacht, Fehler bei der Erstellung des Schadengutachtens zu vermeiden.
  • Wir nehmen alle Daten des Unfallgegners bzw. Schuldigen auf und ermitteln dessen Versicherung.
  • Nach einer ausführlichen Begutachtung und Untersuchung Ihres Fahrzeugs ermitteln wir die Höhe des Schadens. Das von uns erstellte Schadengutachten enthält selbstverständlich eine detaillierte fotografische Dokumentation.
  • Wir versenden das Schadengutachten an die ermittelte Versicherung des Unfallgegners, oder auch Ihrem Rechtsanwalt. Sie erhalten selbstverständlich eine Kopie von uns.

In der Regel sind unsere Unfallgutachten 24 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung soweit erstellt, dass Sie der unfallgegnerischen Versicherung, Ihrem Verkehrsrechtsanwalt und Ihnen per Mail zugestellt werden können. Eine Auszahlung des Schadenbetrages der gegnerischen Versicherung erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von zwei bis vier Wochen.

Generell hat die gegnerische Versicherung laut Gesetz bis zu sechs Wochen Zeit, den im Schadengutachten genannten Betrag zu begleichen. Sie rufen – nachdem Sie und die gegnerische Versicherung unser Gutachten erhalten haben – einmalig in der Schadenabteilung der Versicherung an (die Schadentelefonnummern stehen auch in unseren Gutachten) und nennen ihr Ihre Kontodaten zwecks Überweisung. In aller Regel müssen Sie dann nichts mehr weiter tun. Sollte die unfallgegnerische Versicherung weitere Rückfragen haben, können Sie gern an uns verweisen. Wir kümmern uns dann gern um das entsprechende Anliegen!

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein professionelles Schadengutachten in Düsseldorf benötigen!

    captcha