Was Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten…
Schadenfeststellung
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt der KÜS-Sachverständige schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten.
Die KÜS ist als Sachverständigenorganisation anerkannt und akkreditiert. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermittelt der KÜS-Sachverständige eine evtl. eingetretene Wertminderung, den Nutzungsausfall u. ähnliches, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Kostenvoranschlag bei Bagatellschäden
Sollte sich herausstellen, dass der unfallbedingte Schaden eine Höhe von ca. 1.000,00 € nicht übersteigt und es sich damit ggf. um einen so gen. „Bagatellschaden“ handelt, erstellt Ihnen der KÜS-Sachverständige einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag mit Lichtbildanlage, der in der Regel -wie das Schadengutachten- von der eintrittspflichtigen Versicherung übernommen wird.
Mit einem Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt – wie es die Versicherung gern empfiehlt, da er i. d. R. kostenfrei ist, bzw. später mit der Reparaturrechnung verrechnet wird – verzögern Sie häufig die Schadenregulierung. Es werden z. B. „aussagekräftige Lichtbilder“ angefordert, oder das Fahrzeug nachbesichtigt. Ersparen Sie sich diese Verzögerungen und zum Teil auch Hinhaltetaktiken, in den Sie gleich von uns einen qualifizierten Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser ist -gerade auch bei fiktiver Abrechnung- bestens für die Schadenregulierung und die ggf. notwendige Beweissicherung geeignet.
Kontaktieren Sie uns