Wir möchten Sie und Ihre Fahrzeuge gerne sehen!
Wir führen periodische Fahrzeuguntersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich durch.
Durch den Verordnungsgeber werden für die meisten Fahrzeuge regelmäßige Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben. Dazu zählt die für die meisten Pkw alle 2 Jahre fällige Hauptuntersuchung, die Abgasuntersuchung oder Untersuchungen für spezielle Fahrzeugtypen oder Einsatzarten.
Amtl. hoheitliche Tätigkeiten als Prüfingenieure im Namen und für Rechnung der amtl. anerk. Überwachungsorganisation KÜS:
- Hauptuntersuchungen (HU) gemäß § 29 StVZO
- Teiluntersuchung Abgas (AU) gemäß § 41 StVZO
- Taxi, Mietwagen – Untersuchungen gemäß § 41 BO-Kraft
- GWP – Zusätzliche Untersuchung für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
Weitere Untersuchungen:
- UVV / BGV – Untersuchungen
- Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (DVGW G 607) z. B. in Wohnmobilen, Wohnanhängern
- Gebrauchtwagen-Check „KÜS Plus“ (näheres s. Seite Service)
- Einzelbegutachtungen
- nach §21 StVZO
- nach §13 EG-FGV
- Erstabnahme zum Wohnmobil (bis 3,5 t)
Bei Kombinationen von technischen Änderungen mit gegenseitiger Beeinflussung, wie z.B. dem Anbau einer Spurverbreiterung in Verbindung mit einer Fahrwerkstieferlegung, oder anderen aufwändigeren Umbaumaßnahmen oder auch beim Import von Fahrzeugen aus dem Ausland, die nicht nach europäischem Recht geprüft sind, z.B. Fahrzeuge aus den USA, ist es oftmals erforderlich, ein Gutachten nach §21 StVZO zu erstellen, um es hier in Betrieb nehmen zu können.
Auch bei einzeln zu genehmigenden Fahrzeugen, oder Fahrzeugen, die in einem weiteren Produktionsschritt vervollständigt werden, z.B. Wohnmobil- oder LKW-Aufbauten, können wir Ihnen mit der Erstellung der Genehmigung weiterhelfen.
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